Ratgeber für Angehörige · Landau & Südliche Weinstraße

Ihre Mutter oder Ihr Vater braucht Pflege? So gehen Sie es Schritt für Schritt an.

Wenn Eltern älter werden und der Alltag schwieriger wird, stehen Angehörige vor vielen Fragen: Wer hilft? Wer zahlt? Was muss ich beantragen? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick – mit den aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung 2026.

Erste Anzeichen

Wann ältere Menschen Unterstützung brauchen

Pflegebedürftigkeit beginnt selten von heute auf morgen. Oft sind es kleine Veränderungen, die Angehörigen zuerst auffallen: Der Kühlschrank ist leer, Medikamente werden vergessen, die Wohnung wirkt vernachlässigt oder es kommt häufiger zu Stürzen.

Je früher Sie reagieren, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Schon mit Pflegegrad 1 gibt es Unterstützung – und ein Pflegedienst kann helfen, bevor die Situation für alle Beteiligten zu belastend wird.

Typische Warnzeichen

  • Körperpflege und Anziehen fallen schwer
  • Medikamente werden falsch oder gar nicht eingenommen
  • Unsicherheit beim Gehen, Stürze
  • Vergesslichkeit, Rückzug, ungewohnte Unruhe
  • Einkaufen und Haushalt klappen nicht mehr

Schritt für Schritt

Pflegegrad beantragen – so funktioniert es

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade – je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Grad.

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Ein Anruf bei der Pflegekasse (über die Krankenkasse erreichbar) oder ein formloses Schreiben genügt. Leistungen gelten ab dem Tag der Antragstellung.

  2. Begutachtung vorbereiten

    Führen Sie einige Tage ein Pflegetagebuch: Wobei wird Hilfe gebraucht, wie oft, wie lange? Legen Sie Arztberichte und den Medikamentenplan bereit.

  3. Hausbesuch des Medizinischen Dienstes

    Eine Gutachterin oder ein Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Seien Sie als Angehörige dabei und schildern Sie den Alltag ehrlich – auch die schlechten Tage.

  4. Bescheid prüfen

    Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Ist der Pflegegrad zu niedrig, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Welche Unterstützung steht Ihnen zu?

Ab Pflegegrad 2 können Sie wählen: Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen – Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst wie Lifecare24 pflegt – oder eine Kombination aus beidem.

PflegegradPflege­sach­leistung
(durch Pflegedienst)
Pflegegeld
(durch Angehörige)
Pflegegrad 2bis 796 €347 €
Pflegegrad 3bis 1.497 €599 €
Pflegegrad 4bis 1.859 €800 €
Pflegegrad 5bis 2.299 €990 €

Monatliche Höchstbeträge, Stand 2026, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag

Bis zu 131 € pro Monat für alle Pflegegrade – einsetzbar zum Beispiel für Betreuung oder Hilfe im Haushalt durch einen Pflegedienst oder ein anerkanntes Angebot.

Ab Pflegegrad 2

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, wenn pflegende Angehörige verhindert sind oder eine Auszeit brauchen.

Ab Pflegegrad 1

Wohnumfeld anpassen

Bis zu 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche oder den Abbau von Schwellen.

Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) mit bis zu 42 € im Monat. Beträge Stand 2026, ohne Gewähr.

Entlastung für Angehörige

Sie müssen nicht alles allein schaffen

Viele Angehörige pflegen über Jahre – neben Beruf und Familie. Das ist eine große Leistung, kostet aber auch Kraft. Ein ambulanter Pflegedienst kann gezielt die Aufgaben übernehmen, die besonders belastend sind: die morgendliche Körperpflege, die Medikamente oder die Wundversorgung.

So bleibt mehr Zeit für das, was zählt – gemeinsame Stunden, Gespräche, Nähe. Und Sie wissen: Wenn Sie einmal ausfallen, ist die Versorgung trotzdem gesichert.

Leistungen von Lifecare24 ansehen

So hilft Lifecare24

  • Schnelle ReaktionszeitWir melden uns zeitnah und starten die Versorgung so schnell wie möglich.
  • Verlässlich erreichbarFür unsere Klientinnen und Klienten sind wir immer ansprechbar – auch im Notfall.
  • Alle Leistungen aus einer HandHäusliche Krankenpflege (SGB V), Pflege (SGB XI), Betreuung und Hauswirtschaft.
  • Wechsel jederzeit möglichWir begleiten den Übergang von Ihrem bisherigen Pflegedienst.

Einzugsgebiet

Hier sind wir für Sie unterwegs

Als Pflegedienst aus Landau kennen wir die Wege, Ärztinnen, Apotheken und Krankenhäuser in der Region. Wir besuchen Ihre Angehörigen in der Stadt und in diesen Orten:

  • Landau in der Pfalz
  • Godramstein
  • Dammheim
  • Arzheim
  • Wollmesheim
  • Walsheim
  • Ilbesheim
  • Knöringen
  • Böchingen

Sie wohnen in einem Nachbarort? Rufen Sie uns einfach an unter 06341 99 59 501 – wir erweitern unser Einzugsgebiet in der Südlichen Weinstraße laufend.

Häufige Fragen

Fragen von Angehörigen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Rufen Sie die Pflegekasse an – sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt – oder stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. Der Tag des Antrags zählt: Leistungen gibt es rückwirkend ab diesem Datum, wenn ein Pflegegrad festgestellt wird. Danach begutachtet der Medizinische Dienst die pflegebedürftige Person zu Hause.

Wie lange dauert es bis zur Entscheidung über den Pflegegrad?

In der Regel muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Wird diese Frist ohne triftigen Grund überschritten, kann Ihnen eine Zusatzzahlung zustehen.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Fordern Sie dafür das Gutachten an und begründen Sie, welche Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Erfahrung aus dem Pflegealltag.

Ich pflege meine Mutter selbst – kann ein Pflegedienst trotzdem helfen?

Ja. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren: Der Pflegedienst übernimmt zum Beispiel das Duschen oder die Medikamente, den Rest leisten Sie. Außerdem können Sie den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege nutzen, wenn Sie eine Pause brauchen.

Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst nachweisen. Wie oft, hängt vom Pflegegrad ab. Der Besuch ist für Sie kostenlos – Lifecare24 führt ihn in Landau und Umgebung durch.

Ab wann lohnt sich ein ambulanter Pflegedienst?

Spätestens dann, wenn die Pflege Sie als Angehörige an Ihre Grenzen bringt oder medizinische Aufgaben anfallen, die Fachwissen erfordern. Ein kostenloses Erstgespräch ist unverbindlich und hilft, die Situation einzuschätzen.

Unsicher, was jetzt zu tun ist?

Sprechen Sie mit uns – kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit, beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen, welche Unterstützung in Ihrer Situation möglich ist.